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I. Allgemeines
1. Alle Vertragsänderungen, die gegenüber den gegenständlichen Geschäftsbedingungen
vereinbart werden, bedürfen der schriftlichen Form.
2. Die Angebote gelten ausschließlich für die als Empfänger angeführten
Rechtspersonen. Sollte der Auftrag dann von einer anderen Rechtsperson
erfolgen, sind wir berechtigt, vom Vertrag sofort zurückzutreten und die
fallweise in der Zwischenzeit begonnenen Arbeiten oder Lieferungen an
den Anbotsempfänger zur Verrechnung zu bringen.
3. Unsere Offerte gelten zwei Monate ab Offertdatum, davon ausgenommen
sind die Preise.
4. Gerichtsort ist Wien.
II. Lieferungen und Leistungen
1. Die Arbeiten sind unmittelbar nach Fertigstellung vom Auftraggeber
abzunehmen und zu bestätigen. Ein Firmenvertreter ist dabei anwesend.
Mit Fakturenerhalt gilt die Arbeit als abgenommen.
2. Bei eventuellen Mängeln sind diese sofort bei Übernahme zu beanstanden.
III. Preise und
Zahlung
1. Die Preise sind grundsätzlich veränderlich.
2. Bei Schlussrechnungen für Leistungen, deren Ausführungsfrist drei Monate
übersteigt, beträgt die Prüfungs- und Zahlungsfrist zusammen 60 Tage ab
Rechnungsdatum.
3. Bei Zahlungsverzug gehen sämtliche Mahn- und Inkassospesen zu Lasten
des Schuldners, außerdem werden Zinsen in Höhe von 0,07% p.T. verrechnet.
4. Unsere Forderungen können bei Bedarf an Dritte zediert werden.
5. Die Preise werden so kalkuliert, dass die Arbeiten in einem Zuge durchgeführt
werden. Bei Unterbrechungen müsste eine neue Preisvereinbarung erfolgen
bzw. die dadurch entstandenen Mehrkosten in Anrechnung gebracht werden
(zusätzlich Wegzeit, Stehzeit, usw.).
IV. Eigentumsvorbehalt bei unbezahlten Lieferungen und Leistungen
wird dann in Anwendung gebracht, wenn er dem Gesetz entsprechend realisierbar
ist.
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