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Historische Blindböden
Historische Oberflächenbehandlung

Historische Holzfußböden
Holz wird als Fußboden seit Urzeiten verwendet. Die ersten urkundlichen Erwähnungen von Holzfußböden lassen sich in Mitteleuropa bis ca. 1250 zurückverfolgen. Bis ins 15. Jahrhundert hinein waren einfache Dielenböden aus Weichholz auch im gehobenen Wohnungsbau, z.B. in Schlössern, üblich. Daneben wurden vor allem im Erdgeschoß gestampfter Lehm, Naturstein und Keramikplatten verwendet. Schmuckfußböden wurden bis zum 15. Jahrhundert nur für kirchliche Gebäude und nur aus Naturstein oder Keramik hergestellt.
Mit der Renaissance wandelt sich im 15. Jahrhundert das Weltbild. Die Kirche verliert ihren beherrschenden Einfluß, der Mensch rückt in den Vordergrund. Dieser Sinneswandel ist auch in der Baukunst ablesbar: Neben den Kirchen entstehen nun auch prächtige Wohnhäuser für den Adel und die wohlhabenden Bürger. Die einfachen Dielenböden werden durch Hartholzfriese gegliedert. Mit der absolutistischen Prachtentfaltung im Barock werden die Residenzen der kirchlichen und weltlichen Fürsten zum Spiegel ihrer Macht und ihres Einflusses. Das Lebensgefühl der Herrscher der Barockzeit drückt sich wohl am deutlichsten in dem Ausspruch des französischen Sonnenkönigs (Ludwig XIV., 1638 bis 1715) "Der Staat bin lch." aus. Der Fürst und mit ihm die Residenz des Fürsten ist das Zentrum des Staates, und die Raumfolge, die ein Besucher durchschreiten muß, um zu einer Audienz vorgelassen zu werden, ist im Hofzeremoniell genau festgelegt.